Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir entsprechend § 43b SGB XI zusätzliche Betreuungsangebote vorhalten.
Am Vormittag werden meist Alltagsfertigkeiten aktiviert.Zu den jahreszeitlichen Festen wird auch das Tanzbein geschwungen.
Am Nachmittag wird oft gespielt. Gern wird das Quatschkaffee am Donnerstag besucht.