Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir entsprechend § 43b SGB XI zusätzliche Betreuungsangebote vorhalten.

Zu den jahreszeitlichen Festen wird auch das Tanzbein geschwungen.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir entsprechend § 43b SGB XI zusätzliche Betreuungsangebote vorhalten.